Vorschiften und Vorsicht
Kaum klettert das Thermometer zuverlässig Richtung der zehn-Grad-Marke, werden Hobbygärtner und Heimwerker wieder Frühjahrs-aktiv. Mal muss Gartenerde transportiert werden, mal Baustoff. Für solche Transportaufgaben bieten viele Baumärkte Mietanhänger an. Ungeübte Autofahrer sollten aber bei deren Einsatz umsichtig zu Wege gehen, denn fahrerisches Können ist gefragt, Vorsicht und vor allem ein Blick in die eigene Fahrerlaubnis. Besitzer der alten Klasse drei dürfen Anhänger bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht an den Haken nehmen. „Inhaber der EU-Führerscheinklasse B sind mit Anhängern bis 750 Kilogramm oder bei Anhängern über 750 Kilogramm einem zulässigen Gesamtgewicht des Gespannes von 3,5 Tonnen mit dabei“, steckt Jürgen Lebherz von TÜV SÜD den Rahmen des Erlaubten ab. Wer mehr ziehen möchte, benötigt die Klasse BE („E“ steht für Anhänger-Zusatzberechtigung).
Bevor man sich einen Anhänger mietet, sollte man sich vergewissern, dass die eigene Führerscheinklasse ausreicht, um damit fahren zu dürfen. „Am besten ist es, beim Vermieter nachzufragen, welches zulässige Gesamtgewicht der Anhänger hat und mit den eigenen Fahrzeugpapieren abzugleichen, ob die Klasse B ausreicht oder ob die Klasse BE erforderlich ist“, empfiehlt Jürgen Lebherz.
Laut dem TÜV SÜD-Fachmann spielt bei der Gespannfahrt die Stützlast des Anhängers eine entscheidende Rolle. Die lässt sich beispielsweise mit einer Personenwaage überprüfen. Wie viel Beladung zulässig ist, steht in der Bedienungsanleitung, in den Fahrzeugpapieren und auf den Typenschildern, die am Anhänger sichtbar angebracht sind. Wird gegen das Limit verstoßen, kann es teuer werden. Bei einer Überschreitung um mehr als 30 Prozent, drohen ein Bußgeld von 235 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Anhängern unter zwei Tonnen zulässiges Gesamtgewicht wird eine Überladung bis fünf Prozent toleriert; bei schweren Anhängern kostet das bereits 30 Euro Bußgeld.
„Eine immer wieder zu beobachtende Gefahrenquelle ist eine ungesicherte Ladung“, weiß der TÜV SÜD-Fachmann. Selbst leichtes Ladegut kann bei plötzlichen Bremsmanövern zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb: Alle Teile mit Sicherungsgurten festzurren und Leerräume ringsherum ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder Planen gesichert werden. Unter normalen Umständen dürfen Fahrzeugkombinationen (also Auto plus Wohnwagen oder Anhänger) nach § 3 der StVO auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren. Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.
Die technischen Voraussetzungen dafür sind, das Zugfahrzeug ist mit ABV (Automatischer Blockier-Verhinderer) ausgestattet, der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet, die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L. Zudem müssen sie jünger als sechs Jahre sein. Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. „Die hierbei gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist allerdings kompliziert“, weiß der TÜV SÜD-Fachmann und empfiehlt, mit beiden Fahrzeugpapieren einen Prüfdienstleister wie TÜV SÜD zu konsultieren.
„Wer einen Anhänger nutzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass sich das Fahrverhalten deutlich verändert. Gespanne kommen leichter ins Schleudern. Der Bremsweg ist wesentlich länger“, gibt Lebherz zu bedenken und „bereits geringfügige Überladungen können ein Gespann komplett ins Schleudern bringen und sogar ESP-Systeme überfordern“. Wenn der Anhänger dennoch ins Schleudern gerät, heißt es: „Sofort runter vom Gas und abbremsen“, ergänzt Lebherz.